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Die Schweiz, Arbeit und Bewilligungen

Arbeitsmarkt -
20 August 2008


Die Schweiz, Arbeit und Bewilligungen
 
Es ist unglaublich! In der Schweiz gibt es nicht weniger als acht verschiedene Ausweisarten. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie einflussreich oder armselig sind (obwohl...), sondern Arbeiter, Flüchtling, Grenzgänger usw. Der Grund dafür scheint ganz simpel: in der Schweiz fassen wir gern alles in Zahlen, wir strukturieren gern! Gesetzesänderungen bringen neue Kategorien mit sich, d.h. neue Status und entsprechend neue Bewilligungen. Das Grundgesetz von 1931 wurde bis zu seiner Komplettrevision im Jahr 2007 mehrfach verändert.

Zu Beginn gab es nur drei Arten von Bewilligungen: A (Saisonniers), B (Jahresaufenthalter) und C (Niedergelassene). Laut Gesetz verschwand die Saisonnierbewilligung 1992, in der Praxis aber erst gegen 1995, und es blieben nur B und C. Die Ci entspricht der Schweizer C-Bewilligung (Niederlassung), aber auf internationaler Ebene. Die Grenzgänger, welche auf Schweizer Boden arbeiten verfügen über eine G-Bewilligung (Grenzgänger). Der Ausweis  S (Schutzbedürftige) wird bei schwerwiegenden Problemen denjenigen Personen erteilt, die es zu schützen gilt. Der Ausweis L (Limitierter Aufenthalt) erlaubt einen Aufenthalt von beschränkter Dauer. Die Asylsuchenden erhalten je nach Situation den Ausweis F oder N. Wieso diese so heissen, weiss man nicht!

ZUSAMMENFASSUNG:

B-Bewilligung: Aufenthaltsbewilligung, ein Jahr gültig, kann jedes Jahr verlängert werden, wenn sie temporär ist; kann auch alle 2 Jahre um 2 Jahre verlängert werden und schlussendlich zur C-Bewilligung führen.

C-Bewilligung: Wird nach 10 Jahren dauerhaftem Aufenthalt in der Schweiz erteilt (Kanada und USA: 5 Jahre). Wird auf Anfrage auch nach einem ununterbrochenen Aufenthalt von 5 Jahren erteilt, wenn der Ausländer gut integriert ist. Muss alle 5 Jahre erneuert werden.

Ci-Bewilligung: Arbeitserlaubnis für den Ehepartner eines internationalen Beamten und deren Kinder, welche im Rahmen der Familienzusammenführung mit weniger als 21 Jahren eine Einreiseerlaubnis erhalten haben. Die Gültigkeit hängt von der Amtsdauer ab.

G-Bewilligung: Grenzgängerbewilligung für Personen aus EG-/EFTA-Mitgliedstaaten

Ausweis S für schutzbedürftige Personen (wird kollektiv ausgestellt).

Ausweis L: Kurzaufenthaltsbewilligung für eine beschränkte Dauer von höchstens einem Jahr. Wird für einen genau definierten Aufenthaltsgrund erteilt und kann zudem weiteren Bedingungen unterliegen.

Ausweis F wird individuell ausgestellt, gibt Anrecht auf den Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Berufsbildung. Wird für höchstens 12 Monate erteilt.

Ausweis N für Asylsuchende; gibt ab dem 4. Monat nach dem Asylgesuch Anrecht auf den Zugang zum Arbeitsmarkt,  nicht aber zur Berufsbildung.

 

Nützlicher Link:

http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home.html

 
RS
traduction Cécil Jacq
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